Gutgläubigen Anlegern, die in der Hoffnung auf eine ergänzende Altersvorsorge und auf steuerliche Vorteile in geschlossene Fonds und Beteiligungen investieren, gehen jährlich mehrstellige Millionensummen verloren. Die meist im häuslichen Bereich geschlossenen Verträge werden nicht selten vollständig durch Kredite finanziert.
Begründung der "Finanzberater": die Zinsen könnten steuerlich geltend gemacht werden und die Einnahmen aus der angeblich lukrativen Anlage die Kreditrate ausgleichen, sodass eine Kapitalbildung quasi zum Nulltarif erfolge. Verschwiegen wird, dass satte Anteile der Beteiligungssummen in die Taschen der Initiatoren und Vermittler fließen. Von daher sind Gewinn für Verbraucher von vornherein häufig unrealistisch. Eine große Zahl von Beteiligungsunternehmen und Fonds hat in der Vergangenheit nur geringe oder gar keine Ausschüttungen mehr gezahlt.
Vor der Unterschrift sollten dubios erscheinende Angebote, die im häuslichen Bereich und mit hohen Renditeversprechungen angeboten werden, genau geprüft werden. Dazu geben wir Antworten auf häufige Fragen.
Außerdem können Sie sich über die Finanzberater auf dem Grauen Kapitalmarkt und deren Offerten aus den Bereichen Leasing, Immobilienfonds, Erwerbermodelle, Grüne Geldanlagen und Genussscheine informieren.
Unter "Grauer Kapitalmarkt" wird der nur mäßig durch Rechtsvorschriften und Behörden kontrollierte Geldanlagemarkt verstanden. Er wird nur von den Gewerbeämtern und nicht von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beaufsichtigt. Investoren aller Art bemühen sich, Geld aufzutreiben, das in häufig nicht einmal näher beschriebene Projekte fließt und angeblich hohe Renditen erwirtschaften soll.
Bei Geldanlageprodukten, die von Banken vertrieben werden, wie etwa Sparverträge oder Wertpapieranlagen, gelten dagegen klare Regeln: Hier existiert eine Aufsicht durch Behörden. Außerdem gibt es zahlreiche gesetzliche Vorgaben und wirtschaftliche Anforderungen, die Anbieter erfüllen müssen, wenn sie in das Bankgeschäft einsteigen wollen.
Auch wenn im Gespräch das Wort immer wieder fällt: Was auf dem Grauen Kapitalmarkt angeboten wird, sind keine normalen "Sparverträge". Ganz im Gegenteil: Im Allgemeinen werden Unternehmensbeteiligungen verkauft.
Interessierte sollen sich als "atypisch stiller Gesellschafter", manchmal auch in einer anderen Form, etwa als typisch stiller Gesellschafter oder als Kommanditist an einer Gesellschaft beteiligen. Das heißt: Man wird Mitunternehmer. Und als solcher kann man nicht nur Geld verdienen, sondern es auch verlieren. Es ist das volle Unternehmerrisiko zu tragen, ohne über die Geschäftspolitik entscheiden zu können. Das kann bedeuten, dass das Geld teilweise oder bei einer Pleite des Unternehmens sogar komplett verloren gehen kann. Das wird von den "Finanzberatern" gerne verschwiegen.
Viele Anlageunternehmen lassen ihre Kunden über die Verwendung der Gelder im Unklaren. Investitionen sollten aber nur in Frage kommen, wenn klar und eindeutig beschrieben wird, in welche Objekte wie viel investiert wird. Werden die Objekte beim Namen genannt? Bleiben die Investitionsobjekte ungenannt, handelt es sich um einen so genannten "blind pool". Wer sich an einem "blind pool" beteiligt, weiß überhaupt nicht, was mit seinem Geld geschieht. Er ist auf Gedeih und Verderb der Geschäftsführung des Unternehmens ausgeliefert, denn er investiert "blind".
Im Allgemeinen gibt es drei Möglichkeiten:
Entweder werden laufende Raten gezahlt. Dann müssen Sie überlegen, ob Sie auch auf längere Sicht in der Lage sein werden, die Rate zu tragen. Zu bedenken ist, dass sich im Laufe der Zeit die Lebensverhältnisse erheblich ändern können. Manche Anlagen laufen zwanzig Jahre und länger, was kaum zu überschauen ist.
Oder: Die Beteiligung wird als einmaliger Betrag aus dem Ersparten gezahlt. Hierbei muss dann überprüft werden, ob hierfür andere Vermögensanlagen aufzulösen sind z.B. Lebensversicherungs-, Bauspar- oder Sparverträge. Das geht meist nur mit Verlust. Außerdem muss genau überprüft werden, ob nicht eine sichere und solide Anlage ("konservative" Anlage) gegen eine riskante Anlage getauscht wird.
Besonders riskant ist die Finanzierung der einmaligen Beteiligung über ein Darlehen. Oft werden solche Kredite vom "Finanzberater" unter dem Motto "Geld verdienen ohne eigenen Kapitaleinsatz" im Paket mit der Anlage angeboten. Geht die Beteiligung schief, weil das Unternehmen mit Verlust arbeitet oder sogar insolvent wird, besteht die Gefahr, dass man gegenüber der Bank dennoch zur Zahlung verpflichtet bleibt.
Viele Produkte des Grauen Kapitalmarkts werden als ideale Möglichkeit zum Steuern sparen verkauft. In größerem Umfang sparen kann hier jedoch nur, wer viel verdient und deshalb auch hohe Abzüge hat. Bei vielen Anlegern im Grauen Kapitalmarkt ist das aber nicht der Fall. Selbst wenn sich die Anlage rein steuerlich lohnen sollte, ist zu prüfen, ob das auch auf längere Sicht so bleibt. Familiäre Entwicklungen oder berufliche Veränderungen können die steuerliche Situation schnell verändern.
Auch wenn das in vielen Fällen mühsam ist: Wer sich für ein Anlageangebot interessiert, sollte die Vertragsbedingungen genau lesen. Meistens hat jeder Paragraph eine Überschrift, sodass nur nach dem Stichwort "Kündigung" oder "Beendigung der Gesellschaft" gesucht werden muss, um die notwendigen Informationen zu finden.
Häufig binden sich Anleger bei Produkten des Grauen Kapitalmarktes auf Jahrzehnte. Wer früher kündigen will, ist auf die Kulanz der Gesellschaft angewiesen und kommt nur mit erheblichen Abstandszahlungen ("Stornoaufwand") aus den Verträgen heraus. Wenn der Vermittler behauptet, dass ein Ausstieg schon nach kurzer Zeit problemlos und ohne Verlust wieder möglich sei, stimmt das fast nie.
Zu bedenken ist, dass sich Einkommensverhältnisse im Laufe der Jahre ändern können. Bei langfristigen Verträgen bleibt man trotzdem weiterhin gebunden. Arbeitslosigkeit oder veränderte Familienverhältnisse sind kein Kündigungsgrund.
Ein ordentlicher Anlageprospekt ist kein Bilderbuch oder kurzes Faltblatt, sondern häufig eine sehr dicke und ernst zu nehmende Broschüre, die umfassend über das Investment, seine Konzeption, die Chancen und Risiken sowie alle einschlägigen Rechtsvorschriften Auskunft gibt. Ein Umfang von bis zu 100 Seiten ist keine Seltenheit. Er sollte verständlich gegliedert sein und schon eingangs und gut sichtbar Risikohinweise enthalten. Dem Prospekt sollte auch ohne lange Suche zu entnehmen sein, wie viel an "Nebenkosten" von dem Anlagebetrag abgeht. So kassieren Treuhänder, Rechtsberater, der Vertrieb, die Bank usw. Je höher die Abzüge sind, desto unwahrscheinlicher wird eine gute Rendite.
Zaubern kann niemand. Je höher die versprochene Rendite, desto misstrauischer sollten Anleger werden. Werden mehr als jährlich 4 Prozent auf Dauer und ohne Risiko avisiert, sind ernste Zweifel angebracht.
Bei Werbeunterlagen, die hohe Erträge versprechen, bringt meist ein genauer Blick die Wahrheit an den Tag: Ein Sternchen bei der fettgedruckten Renditezahl und ein klein gedruckter Hinweis zeigen, dass gar nichts garantiert und die Werberendite nur eine unverbindliche Prognose ist.
Häufig lassen sich die Verkäufer von Produkten des Grauen Kapitalmarkts den Erhalt von Unterlagen quittieren, die der Kunde gar nicht bekommen hat. Teilweise werden auch zusätzliche Formblätter vorgelegt, mit deren Unterzeichnung bestätigt wird, dass eine umfassende und komplette Beratung und Aufklärung über das Produkt erfolgt ist - auch wenn das gar nicht der Fall war.
Unterschrieben ist unterschrieben. Wurde eine Anlagevertrag unterzeichnet und ist die Widerrufsfrist abgelaufen, ist eine ordentliche Kündigung erst zu dem Zeitpunkt möglich, der im Vertrag vorgesehen ist. Eine fristlose außerordentliche Kündigung kommt nur in Betracht, wenn auch außerordentliche Umstände vorliegen, die es unzumutbar machen, weiter am Vertrag festgehalten zu werden. Das aber trifft nur in besonderen Ausnahmefällen zu. Wer sich falsch beraten oder getäuscht fühlt, sollte kompetenten Rechtsrat einholen.
In vielen Fällen haben Verbraucher ein Widerrufsrecht. Etwa wenn der Vertrag in einer Privatwohnung, am Arbeitsplatz oder auf der Straße angebahnt oder abgeschlossen wird. Bei einigen Anlageformen sieht das Gesetz auch ein generelles Widerrufsrecht vor. Hierüber muss schriftlich belehrt werden. Die Widerrufsbelehrung sollte genau gelesen und die zweiwöchige Widerrufsfrist unbedingt eingehalten werden. Wenn die Frist verstrichen sein sollte, können die Verbraucherzentrale oder Rechtsanwälte die Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung prüfen. Wenn keine Belehrung erteilt oder war diese fehlerhaft, ist der Widerruf auch nach langer Zeit noch möglich. Auch hier geht es nicht ohne Rechtsrat.
Wurde falsch beraten, kommt möglicherweise ein Schadenersatzanspruch in Betracht. Die Verbraucherzentrale oder Rechtsanwälte beraten hierbei.